
TSE bis 30.09.2020 reicht nicht!
Es ist schon erstaunlich, wie viele verschiedene Interpretationen zu TSE und zum aktuellen neuen Kassengesetz im Umlauf sind. Dabei kann es für Einzelhändler fatale Folgen haben, wenn Sie die neuen Vorschriften nicht erfüllen.
Die Übergangsfrist für TSE gilt nur für bestehende Systeme!
RICHTIG: Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2020 vom Bundesfinanzministerium für die Nachrüstung bestehender elektronischer Kassen in Deutschland.
ABER: Alle neuen Kassensysteme müssen seit 01.01.2020 mit TSE in Betrieb genommen werden!
Es ist FALSCH, dass Kassen, die in 2020 in Betrieb genommen werden, ebenfalls eine Frist bis zum 30.09.2020 haben.
Bereits seit 01.01.2020 müssen alle neuen elektronischen Kassensysteme in Deutschland und alle PC-basierten Systeme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, kurz TSE ausgerüstet sein.
Nur theoretisch Zeit bis zum 30.09.2020 für TSE
Alle Einzelhändler, die eine elektronische Kasse betreiben haben Zeit bis zum 30.09.2020 die nötige Hard- und Software für die TSE zu besorgen. Aber das ist nur Theorie! Letztendlich haftet der Einzelhändler bei einem Verstoß gegen die KassenSichV. Kommt es also nach dem 30.09.2020 zu einer Kontrolle, und er hat die TSE noch nicht ordnungsgemäß installiert, kann er mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Übergangsfrist wurde vom Bundesfinanzministerium großzügig gewählt. Mit Milde bei Verstößen ist darum eher nicht zu rechnen. Es ist wichtig, sich rechtzeitig um TSE zu kümmern.
Bedenken Sie: In Deutschland sind rund zwei Millionen Kassensysteme im Einsatz. Jedes einzelne System muss nachgerüstet werden. Das geht nicht über Nacht.
1. Die zertifizierte Hardware muss produziert und geliefert werden.
Kann Ihnen Ihr Kassensystemanbieter Ihnen die passende Hardware anbieten? Bis wann kann sicher geliefert werden? Gibt es möglicherweise einen Lieferengpass?
2. Auch wenn es nur um einen USB-TSE geht, muss er installiert werden.
Ist die Installation bei Ihrem Kassensystem technisch möglich? Kann Ihr Kassensystemanbieter eine zertifizierte Möglichkeit anbieten? Wenn es technische Probleme gibt. Gibt es eine Hotline, die Sie erreichen können? Besteht bei Ihrem Kassensystemanbieter die Möglichkeit, dass jemand zu Ihnen ins Geschäft kommt und die Installation für Sie übernimmt?
Wer hat, der hat
SCHAPFL-Kunden profitieren von All-inklusive-Kassenpaket. Darin ist alles inklusive, was der Einzelhändler zum Thema Kasse benötigt: Hard- und Software, Service-Hotline und Kundenportal, Vor-Ort-Service, Schulung- und Weiterbildung, regelmäßige Softwareupdates, Ersatzteilservice, uvm.
SCHAPFL ist zudem langjähriges Mitglied beim DFKA e. V., dem Deutschen Fachverband für Kassen und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e. V. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik und Verwaltung. Somit ist SCHAPFL ganz nah an den maßgeblichen Entscheidungen durch die Regierung. Das SCHAPFL-Kassensystem wird an Vorgaben optimal durch das SCHAPFL-IT-Kompetenzcenter angepasst. Weiterentwicklungen werden schon im Vorfeld in Angriff genommen. SCHAPFL-Kunden sind gegenüber den Finanzbehörden immer UpToDate.
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